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Die ganz wesentliche Tätigkeit liegt hier in der Bearbeitung von Kündigungen, zumeist durch den Arbeitgeber. Wichtig sind aber auch Beratungen in Mobbing-Fällen, die Regelung von Urlaubsansprüchen und Gratifikationen (wie Weihnachtsgeld, Erfolgsbeteiligungen und Boni) und die Behandlung von Wettbewerbsbeschränkungen, - verboten und die darauf beruhenden Karenzentschädigungen.
Ein bedeutender Aspekt dieses Rechtsgebietes ist auch die Behandlung gütlicher Einigungsversuche, etwa bei Auflösungsverträgen sowie die Prüfung und Korrektur von Arbeitsverträgen.


