Wir sind ISO 9001 2008 zertifiziertWir sind Mitglied bei Apraxa

Familien- und Erbrecht

Schwerpunktmäßig werden hier sämtliche Probleme im Bereich der ehelichen und güterrechtlichen Auseinandersetzung behandelt, insbesondere anläßlich von Scheidungen bzw. partnerschaftlichen Streitigkeiten, wobei wir bestrebt sind, möglichst gütliche Lösungen, insbesondere in Kindschaftssachen zu erreichen. Daher fördern wir Gesprächsanbahnungen, Umgangsregelungen etc, um - auch im Sinne einer weniger kostenbelastenden Vorgehensweise – beidseitig tragbare Lösungen zu erarbeiten. Im Erbrecht führen wir vielfach Beratungen zu letztwilligen Verfügungen, d.h. Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsregelungen – vielfach auch hier mit besonderem Augenmerk auf steuerrechtlich tragbare Gestaltungen und in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater - durch. Dies ist – nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen, gerade im Falle von Nachfolgeregelungen, Ein- und Austritt von Gesellschaftern usw. – von grosser Bedeutung.