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Strafrecht und Verkehrsstrafrecht

Als einem der angestammten Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei haben wir in diesem Bereich besondere Erfahrung vorzuweisen. Wichtigster Schwerpunkt liegt hier im Aktenstudium und Festlegung einer „strategischen“ Vorgehensweise in enger Absprache mit unseren Mandanten, insbesondere bei hoher Straferwartung.

Hiervon erfaßt sind die wesentlichen Bereiche aus dem Wirtschaftstrafrecht, Vermögens-und Eigentumsdelikte,Verletzung des Körpers und der Gesundheit.

Einen eigenen Schwerpunkt stellt das Verkehrstrafrecht dar, das sind Bußgeldsachen, Führerscheinsachen, Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße einschließlich der Beratung bei Wiedererteilung des Führerscheins nach Trunkenheits- oder Fahrten unter Alkoholeinfluss.